Besucherinformationen

In der Schwabenlandhalle Stuttgart bietet die zweitägige Veranstaltung am 05.–06. Februar 2027 eine kompakte Kombination aus aktueller Fortbildung, persönlichem Austausch und einer hochrelevanten Fachausstellung .

Als professioneller Partner für die Gestaltung des Kongresses steht die Tierärztekammer Baden-Württemberg, die drittgrößte Kammer Deutschlands, sowie Experten aus Wissenschaft und Praxis hinter dem Format – ein starkes Qualitätssiegel und Garant für hohe fachliche Attraktivität.

Sie wollen ein kostenfreies Exemplar des Kongressprogramms vorab bestellen?
Dann nutzen Sie hierfür gern unser Formular . Wir versenden die Exemplare ab September 2026.

VetMed auf einen Blick

Veranstaltungszeitraum5. bis 6. Februar 2027
ÖffnungszeitenFreitag von 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag von 08:00 - 16:00 Uhr
VeranstaltungsortSchwabenlandhalle,
Guntram-Palm-Platz 1
70734 Fellbach
E-Mail info@vetmed-tage.de
Telefon0341- 678 6970
ATF-AnerkennungJa

Besucherzielgruppen

Die VetMed -Tiermedizintage Baden-Württemberg ist eine Fachveranstaltung, zu der ausschließlich Tierärzte und Tierärztinnen Zutritt haben sowie tiermedizinisches Personal im Sinne der Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für Tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer

Hunde willkommen

Hunde sind bei der VetMed - Tiermedizintagen Baden-Württemberg herzlich willkommen. Bitte wägen Sie individuell ab, ob die Veranstaltung mit zahlreichen Teilnehmenden, Geräuschen und wechselnden Situationen für Ihren Hund geeignet ist. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme auf andere Teilnehmende und das Wohl Ihres Tieres.

Hinweise zum Mitführen von Hunden

Vierbeiner sind zur VetMed willkommen, dennoch sind zum Wohle aller Teilnehmer ein paar Regeln zu beachten:

  • Der Hundebesitzer hat den mitgeführten Hund so zu beaufsichtigen, dass die Ordnung und Sicherheit des Messebetriebes nicht gefährdet und andere Besucher nicht belästigt und geschädigt werden.
  • Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person in die Veranstaltungshallen zugelassen. Sie sind stets an einer kurz gehaltenen Leine zu führen, sofern sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden können.
  • Das Personal des Veranstalters entscheidet im Einzelfall, ob der mitgeführte Hund in den Veranstaltungshallen zugelassen wird.
  • Der mitgeführte Hund muss einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut und andere Hundeseuchen haben.
  • Hunde dürfen nicht auf die Tribünen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Blindenhunde.
  • Die Beseitigung von Verschmutzungen durch Kot oder Urin übernimmt der Hundebesitzer.
  • Der Hundebesitzer haftet für die im Zusammenhang mit der Mitnahme von Hunden entstandenen Schäden gegenüber dem Geschädigten selbst. Die Veranstalter lehnen jede Haftpflicht bei Schäden durch Hunde ab.

ATF-Anerkennung

5 Stunden pro Kongresstag

Besitzern von Tages- oder Dauerkarten wird die ATF-Bescheinigung nach dem Kongress per E-Mail zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen von parallelen Veranstaltungen durch die jeweilige Tierärztekammer nicht additiv angerechnet werden.

AFT-Stunden werden auch in Österreich und der Schweiz anerkennt. Bitte setzen Sie sich zu diesem Zweck mit der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) bzw. mit der Österreichischen Tierärztekammer in Verbindung.

Für Tiermedizinische Fachangestellte:

Anerkennung von Fortbildungsstunden durch die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte (AG TFA) gemäß § 5 Abs. 1a und 2 des Gehaltstarifvertrags:

05. Februar 2027: DGT-TFA Zahnseminar (10:15-16:30 Uhr) mit 7 AG TFA-Stunden
06. Februar 2027: Vortragsblock für Tiermedizinische Angestellte (08:15-16:45 Uhr) mit 8 AG TFA-Stunden