Gerechtigkeit für Mensch und Tier?– Animal Hoarding vor Gericht

12:00 - 12:30 Uhr Fr. 05. Feb.

Beschreibung

Animal Hoarding ist per se keine psychische Erkrankung. Der Begriff beschreibt vielmehr ein Verhalten und eine Haltungssituation, die einen Straftatbestand erfüllen können. Im gerichtlichen Kontext ist deshalb zunächst zu klären, ob überhaupt eine psychische Störung das Verhalten erklärt oder wesentlich mitbestimmt – und wenn ja, welche Bedeutung sie für die individuelle juristische Beurteilung der betroffenen Person hat.

Als mögliche klinische Hintergründe kommen unter anderem Demenz und Delir, psychotische oder affektive Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Intelligenzminderung sowie Substanzabhängigkeit und soziale Krisen in Betracht. Ebenso ist zu prüfen, ob das Verhalten ohne eine hierfür relevante psychische Erkrankung entstanden ist. Entscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist nicht allein eine Diagnose, sondern deren konkrete Auswirkung auf Alltagsfunktionen, Problemerkenntnis und Handlungsfähigkeit.

Anhand dreier anonymisierter Fallbeispiele werden unterschiedliche Ursachen und rechtliche Bewertungen veranschaulicht. Der Vortrag plädiert für eine zweigleisige Gerechtigkeit: Tiere müssen unmittelbar und wirksam geschützt, Menschen zugleich individuell und differenziert beurteilt werden. Psychiatrische Erklärungen dürfen das entstandene Tierleid nicht verharmlosen – können aber wesentlich zu einer sachgerechten Bewertung beitragen.

Referent

Informationen zum Programm

Veranstaltungsort

Schwabenlandhalle - Auberlen

Hauptprogramm

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11:00 - 13:00 Uhr FR. 05. FEBRUAR
Veterinary Public Health - Alte und neue Herausforderungen [Block 1]

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Schwabenlandhalle - Auberlen