Ein Ausbruch von MKS im Dreiländereck

Herausforderungen und Maßnahmen in Österreich

14:30 - 15:00 Uhr Fr. 05. Feb.

Beschreibung

Ziel des Vortrages ist es, einen strukturierten Überblick über die MKS-Situation im ersten Halbjahr 2025 darzustellen und über die Reaktionen Österreichs, sowie die eingeleiteten Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen, Kommunikation und sektorale Vorbereitung zu berichten.
Im Jahr 2025 kam es erstmals seit mehreren Jahrzenten in Mitteleuropa zu mehreren MKS Ausbrüchen. In Österreich war der letzte Fall von MKS 1982 aufgetreten. In Deutschland wurde MKS im Jänner 2025 nachgewiesen. Mit Anfang März kam es zu einem neunen von DE unabhängigen Ausbruchsgeschehene in Ungarn und in Folge auch in der Slowakei. Insgesamt kam es zu 11 Ausbrüchen und über 15.000 Rinder waren betroffen. Österreich selbst hatte keinen Ausbruch, es wurden jedoch 2 Überwachungszonen und eine erweiterte Sperrzone eingerichtet.
Mit den ersten Ausbrüchen in Nachbarländern erfolgte die Eskalationsstufe „Notfall“ innerhalb der Veterinärverwaltung. In diesem Fall werden folgende Maßnahmen ergriffen: Einrichtung eines Krisenstabes im BMASGPK mit täglichen Lagebesprechungen. Ab 27. März - dem Zeitpunkt der Einrichtung der Überwachungszone I in AT - wurde der bundesweiten Krisenkoordinationsmechanismus aktiviert. Wöchentliche ausführliche Lageberichte & tägliche Lageupdates wurde durch die Veterinärverwaltung dem Bundesweiten Fachgremium Tiergesundheit, welches alle relevanten Ministerien und die erforderlichen Länderbehörden umfasst, zur Verfügung gestellt.
Um die Tragweite eines MKS Ausbruches begreiflich zu machen, wurden von der AGES und Partner vier realistische Ausbruchsszenarien in verschiedenen landwirtschaftlichen Regionen Österreichs simulierten. Die Simulation zwei Szenarien, um die weiteren Entscheidungsoptionen bewerten zu können. 1. Stamping-Out; 2. Stamping-Out + Keulung von Kontaktherden. Die Zahl der infizierten Betriebe variierte je nach Ausgangslage (3–21) und die Bekämpfungskosten pro Szenario lagen zwischen 1,02–3,63 Mio. €. Wesentlich sind die Handelsverluste, welche deutlich höher ausfallen würden und zwischen 227–347 Mio. € liegen würden.
Im Verlauf des MKS Geschehens von Anfang März bis Ende Mai wurden mehrere Verordnungen aktiviert bzw. angepasst, da auch auf Grund der neuen EU Rechtsgrundlagen eine Anpassung der nationalen Vorschriften der MKS-Bekämpfungsverordnung unerlässlich war. Die Maßnahmen umfassten österreichweit verpflichtende Biosicherheitsvorschriften und regional beschränkte Handelsbeschränkungen, Verbot von Messen, Märkten, Tierschauen, Jagdverbote, wobei mit Beginn der Jagdsaison die Einschränkung auf Bewegungsjagden eingegrenzt wurden. Aus der eingerichteten weiteren Sperrzone, waren nur Verbringungen mit neg. PCR-Tests und nach einer amtstierärztlichen Kontrolle möglich.
Mit der Veterinärbehördlichen Grenzüberwachungsverordnung wurde die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll, und den zuständigen Ministerien rechtlich abgesichert. Die Schließung sämtlicher kleiner Grenzübergänge in den festgelegten weiteren Sperrzone wurde angeordnet. An den offenen Grenzübergängen wurden Desinfektionsstraßen für alle passierenden Fahrzeuge eingerichtet.
Ergänzt wurden die Maßnahmen durch die MKS-Sofortmaßnahmenverordnung welche auch weiterführende Importverbote für empfängliche Tiere und zahlreiche tierische Produkte aus Ungarn und der Slowakei vorsah. Diese Verordnung sah auch Einschränkungen bei Stroh & Futtermitteln vor. Für lebende Tiere wurden über die vorgesehen EU Maßnahmen hinausgehend zusätzliche Importregeln wie eine PCR-Tests (AG & AK) max. 72h alt und zusätzliche Quarantäneregelungen für Betriebe & Schlachthöfe in Österreich verordnet.
In der Überwachungszone im Burgenland waren 8 Betriebe die wöchentliche amtlich besucht mehrfach beprobt wurden. Die erweiterte Sperrzone in Niederösterreich und dem Burgenland umfasste 1.126 Betriebe wobei 285 risikobasiert beprobt wurden. Alle Betriebe wurden im Zeitraum des Ausbruches zweimal von amtlich beauftragten Tierärzten besucht und auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert.
Umsetzbar waren all diese Maßnahmen nur mit der Unterstützung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, wobei diese insbesondere die Auswertung von Tierverbringungen, laufende Risikobewertungen inklusive dem notwendigen Stichprobendesign und die epidemiologischen Datenanalysen vornahm. Das MKS Referenzlabor in der AGES arbeitete im 7-Tage-Krisenmodus, um Proben zu analysieren und die Seuchenfreiheit nachzuweisen.
Obwohl Österreich keinen Ausbruch hatte, wurden von mehreren Drittstaaten Importstopps verhängten. Japan, UK, USA, Kanada, Bosnien-Herzegowina, Serbien; Diese Einschränkungen erfolgten teilweise rückwirkend. Auch einige EU-Staaten wie die NL, welche zusätzliche Informationen bzgl. der Milchlieferungen verlangten oder die CZ die eine Sperren für Lebendtierimporte aus dem erweiterten Sperrgebiet verhängten, erließen einseitige Beschränkungen gegenüber Österreich. Nach mehrfachen Interventionen auch von Seiten der Europäischen Kommission konnten diese Einschränkungen wieder aufgehoben werden.
Wesentlicher Erfolgsfaktor war eine stringente und umfassende Information zu dem Seuchengeschehen ab dem ersten Tag. Diese Information wurde im Wege einer Website sichergestellt. Diese Webseite hatte eine sehr hohe Reichweite (bis zu 50.000 Zugriffe) und stellte eine umfangreiche FAQ-Sammlung zur Verfügung, welche im Fall von Anpassungen unmittelbar danach angepasst wurde. Ergänzt wurde dies durch Social-Media-Aktivitäten (Reichweite ~90.000), regelmäßige Informationsveranstaltungen und die direkte Beantwortung von Medien- und Bürgeranfragen durch die AGES und das Bürgerservices des BMASGPK.
Kommunikativ herausfordernd war, dass ein grundsätzliches Impfverbot gegen MKS besteht, obwohl wenige Wochen davor Anfang September den Tierhaltern die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zum Schutz der eigenen Tierbestände dringend empfohlen wurde. Die Sicherstellung der TKV-Kapazitäten sowie die Vorbereitung zusätzlicher Entsorgungsrouten und die Festlegung von allfälligen Verscharrplätze, führten ebenso zu umfangreichen Diskussionen zwischen den Behörden, den potenziell betroffenen Sektoren und der Öffentlichkeit.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine permanente Überprüfung der Vorbereitungsmaßnahmen auf den unterschiedlichen Ebenen erforderlich ist und klare Kommunikationsstrukturen vor der Krise festgelegt werden müssen.
Die jeweilige Verantwortung und Zuständigkeit sind auf allen Ebenen der Verwaltung, Wirtschaft und Tierhalter klar zu definieren. Die betriebliche Biosicherheit jedes einzelnen Tierhaltungsbetriebes ist der entscheidender Schutzfaktor im Ausbruchsfall. Ebenso wurde deutlich, dass Seuchenbekämpfung nur gemeinsam erfolgreich gelingen kann.

Referent

Informationen zum Programm

Veranstaltungsort

Schwabenlandhalle - Auberlen

Hauptprogramm

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14:30 - 16:00 Uhr FR. 05. FEBRUAR
Veterinary Public Health - Alte und neue Herausforderungen [Block 2]
Schwabenlandhalle - Auberlen